Beitragsordnung B-420 Social Club e.V. (unter Vorbehalt)
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder, sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 4 der Vereinssatzung in der Fassung vom 15.04.2024.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
§ 3 Beitragshöhe
Anbauvereinigungen legen, wenn sie Vereine sind, ihre Mitgliedsbeiträge und die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihres in §1 Nummer 13 genannten ausschließlichen Zwecks in ihrer Satzung fest.
Jedes ordentliche Mitglied hat eine einmalige Anmeldegebühr sowie einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Kosten für den Erwerb der Cannabisblüten variiert nach Bedarf des Mitgliedes. Bei Vereinseintritt bis zum 01. Oktober 2024 ist die halbe, danach die volle Anmeldegebühr zu zahlen.
Genaueres regelt folgende Tabelle:
Abnahmemenge | Monatsbeitrag | Preis pro Gramm |
0 bis 10g | 15€ | 7,50€ |
10 bis 20g | 15€ | 7,30€ |
20 bis 30g | 15€ | 7,10€ |
30 bis 40g | 15€ | 6,90€ |
40 bis 50g | 15€ | 6.70€ |
Der Vorstand ist berechtigt bei Angabe von Sachgründen (Beispiel: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit) Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Zahlungserleichterung besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren oder bei Kontoüberweisung zum 02. des Monats, beziehungsweise zum ersten nachfolgenden Bankarbeitstag zu zahlen.
Das Vereinskonto wird bei der Sparkasse Rhein-Nahe geführt:
IBAN: DE29 5605 0180 0017 1636 50,
BIC: MALADE51KRE
Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 5€ Euro pro Mahnung erhoben zzgl. der mit unserem kontoführenden Kreditinstitut vereinbarten Rücklastschriftgebühren.
Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 100 Euro.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung und Beitragsstellung (per Rechnung an die angegebene E-Mail Adresse) erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung mit einer vorgesehenen Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.07.2024 in Kraft.
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