Es versammelten sich heute, am 11.04.2024, um 18:00 Uhr in Bad Kreuznach, die in der Anwesenheitsliste (Anlage 1 auf Anfrage einsehbar) namentlich und mit Anschrift eingetragenen Personen.
Can Christ eröffnete die Versammlung und erläuterte den Zweck der Zusammenkunft. Es soll der Verein namens B-420 Social Club e.V. gegründet werden. Mit Einverständnis aller Anwesenden übernahm Can Christ die Versammlungsleitung und Moritz Blauth die Protokollführung.
Die Versammlungsleitung schlug als Tagesordnung vor:
- Aussprache zur Gründung eines Vereins
- Diskussion eines Satzungsentwurfs und Verabschiedung der Vereinssatzung
- Wahl des Vereinsvorstandes
- Anmeldung des Vereins und weiteres Vorgehen
- Aussprache zur Gründung eines Vereins
Wir wollen als B-420 Social Club e.V. unseren Mitgliedern Zugang zu sauber und hochwertig produziertem Cannabis bieten, ohne sich dabei in Gefahr zu bringen sowie eine sachgerechte Aufklärung zu Zwecken des Gesundheitsschutzes betreiben. Wir befürworten Prävention genauso stark wie Jugendschutz. Für beide Themen, die uns enorm am Herzen liegen, wird zukünftig ein ausgefeiltes Konzept, angepasst am aktuellen Gesetz erarbeitet und eine Zusammenarbeit mit der örtlichen Drogenberatungsstelle angestrebt und begrüßt.
Darüber hinaus soll den Mitgliedern in unserem Cannabis Social Club ein aktives, gesellschaftliches Vereinsleben geboten werden und das jeweilige Verständnis rund um das Thema Hanf durch Schulungen sowie Seminare gefördert werden. Zudem ist ein regelmäßiger Austausch mit den Mitgliedern über Informationsabende und Versammlungen geplant. Neben dem Nutzen von Hanf sollen hierbei auch immer wieder die Risiken und der gesunde Umgang mit Cannabis angesprochen werden.
2. Beschließung der Satzung
Der Satzungsentwurf wurde vorgelesen. Nach eingehender Diskussion stellte die Versammlungsleitung die sich aus der Anlage ergebende Satzung zur Abstimmung. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen. Das Ergebnis der Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Der Vorschlag zur Gründung des Vereins und die Satzung wurden somit angenommen. Es gehören dem neu errichteten Verein alle Personen, die der Satzung zugestimmt haben als Gründungsmitglieder an. Die Gründungsmitglieder unterschreiben die Satzung.
3. Wahl des Vorstandes
Die Wahl der Vorstandsmitglieder wurde durch Handzeichen durchgeführt und hatte folgendes Ergebnis:
Vorsitzender:
Sakda Stenzhorn, 03.11.1994, Luisenring 23, 68159 Mannheim
(9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)
Stellvertretender Vorsitzender:
Can Christ, 17.06.1997, Schillerstraße 17, 55545 Bad Kreuznach
(9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)
Schatzmeister:
Fabien Spreitzer, 23.07.1998, Alexander-Diehl-Straße 22, 55130 Mainz
(9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)
Die Gewählten erklärten auf Nachfrage, dass sie die Wahl annehmen.
- Anmeldung des Vereins und weiteres Vorgehen
Mit Zustimmung aller Anwesenden wurde folgendes weiteres Vorgehen beschlossen:
Der Vorstand sorgt bis zur Eintragung des Vereins im Vereinsregister für die Registeranmeldung (Beauftragung eines Notars, Zahlung der Gerichtskosten). Der Vorstand wurde ermächtigt notwendige Änderungen an der Satzung vorzunehmen, falls das von dem Registergericht oder der jeweiligen Zulassungsbehörde angefordert wird. Die Abstimmung über die Ermächtigung erfolgte durch Handzeichen. Das Ergebnis der Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.
Die Vereinsmitglieder werden umgehend von der Eintragung im Vereinsregister informiert.
Die Versammlung wurde um 21:15 Uhr geschlossen.
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