Beitragsordnung B-420 Social Club e.V.
Beschlossen durch den Vorstand des B-420 Social Club e.V. am 27. Mai 2025.
Diese Beitrags- und Finanzordnung tritt mit Wirkung zum 27. Mai 2025 in Kraft.
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote.
Sie kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden. Die
Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 4 der Vereinssatzung in der
Fassung vom 15.04.2024.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins.
Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen.
Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
§ 3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat eine einmalige Anmeldegebühr sowie einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Die Kosten für den Erwerb der Cannabisblüten variieren nach Bedarf des Mitgliedes.
Bis zur Abgabe der ersten Cannabisblüten ist nur die Hälfte der Anmeldegebühr zu
entrichten.
Nach erfolgter erster Abgabe wird die volle Anmeldegebühr fällig.
Die aktuelle Preisstruktur gestaltet sich wie folgt:
| Abnahmemenge | Monatsbeitrag | Preis pro Gramm |
| 5 bis 10g | 15€ | 8,90€ |
| 10 bis 20g | 15€ | 8,70€ |
| 20 bis 30g | 15€ | 8,50€ |
| 30 bis 40g | 15€ | 8,20€ |
| 40 bis 50g | 15€ | 7,90€ |
Der Vorstand ist berechtigt bei Angabe von Sachgründen (Beispiel: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit) Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Zahlungserleichterung besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren oder bei Kontoüberweisung zum 02. des Monats, beziehungsweise zum ersten nachfolgenden Bankarbeitstag zu zahlen.
Das Vereinskonto wird bei der Sparkasse Rhein-Nahe geführt:
B-420 Social Club e.V
IBAN: DE29 5605 0180 0017 1636 50
BIC: MALADE51KRE
Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 5€ Euro pro Mahnung erhoben zuzüglich der mit unserem kontoführenden Kreditinstitut vereinbarten Rücklastschriftgebühren.
Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 100 Euro.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung und Beitragsstellung (per Rechnung an die angegebene EMailAdresse) erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung.
Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden
gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt,
sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber vorgesehen wurde.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung mit einer vorgesehenen Kündigungsfrist von drei Monaten möglich.
§ 8 Grundsätze der Finanzordnung
Die Finanzordnung regelt die wirtschaftliche und finanzielle Verwaltung des Vereins. Sie dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und transparenten Mittelverwendung im Sinne des Vereinszwecks.
§ 9 Haushaltsführung
Der Schatzmeister erstellt jährlich einen Haushaltsplan, der die erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Vereins enthält.
Der Haushaltsplan wird vom Vorstand beschlossen und bildet die Grundlage für die
wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins.
§ 10 Buchführung
Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich.
Alle Einnahmen und Ausgaben sind zeitnah, vollständig und nachvollziehbar zu erfassen.
Belege müssen aufbewahrt und den Buchungen eindeutig zugeordnet werden
§ 11 Kassenführung und Kontrolle
Die Vereinskasse wird vom Schatzmeister geführt.
Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Kassenprüfung durch zwei unabhängige, nicht dem Vorstand angehörige Mitglieder.
Über das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§ 12 Verwendung der Mittel
Die Mittel des Vereins dürfen ausschlie.lich für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
Ausgaben, die 250 € übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
§ 13 Rücklagenbildung
Der Verein kann Rücklagen bilden, soweit dies zur Sicherstellung seiner zukünftigen
Aufgaben und Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Entscheidung über die Rücklagenbildung trifft der Vorstand.
§ 14 Auslagenerstattung
Mitglieder und Funktionsträger, die im Auftrag des Vereins tätig werden, haben Anspruch auf Erstattung der ihnen entstandenen, nachgewiesenen Auslagen. Die Erstattung erfolgt nur bei vorheriger Genehmigung durch den Vorstand.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Beitrags- und Finanzordnung wurde am 27. Mai 2025 vom Vorstand des B-420 Social Club e.V. beschlossen und tritt mit gleichem Datum in Kraft.
Bad Kreuznach, den 27. Mai 2025
