Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns höchste Priorität. Eine Abgabe an unter 18-Jährige ist strikt verboten.
Mehr lesenDer Zugang zum Verein ist ausschließlich mit einem gültigen Ausweisdokument möglich, das sowohl beim Eintritt als auch bei jeder Abholung konsequent kontrolliert wird.
Der Jugendschutz wird gemäß den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG § 5) sowie des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) konsequent umgesetzt.
Darüber hinaus nehmen wir ausschließlich Mitglieder ab 21 Jahren in den Verein auf. Mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung gehen wir über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und leisten einen aktiven Beitrag zum Gesundheits- und Jugendschutz.
Offizielle und weiterführende Informationen stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur Verfügung.