Aufklärung KCanG

Alle Mitglieder unseres Vereins werden bei ihrem Eintritt umfassend über die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) aufgeklärt. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für den Anbau, die Weitergabe und den Konsum von Cannabis in Cannabis Social Clubs.

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Dabei weisen wir insbesondere auf die zulässigen Besitz- und Abgabemengen hin:

Ein besonders wichtiger Punkt ist das strikte Verbot der Weitergabe an Dritte. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die erhaltenen Produkte ausschließlich zum eigenen Gebrauch zu verwenden und nicht an andere Personen weiterzugeben.

Darüber hinaus klären wir über die Regelungen zum Konsum im öffentlichen Raum auf. Das Konsumieren von Cannabis ist in der Nähe von Schulen und Kitas, Sportstätten und ähnlichen Einrichtungen ausdrücklich verboten. Diese Vorgabe dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen unbeteiligten Personen.

Mit diesen Aufklärungsmaßnahmen stellen wir sicher, dass alle Mitglieder die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen und verantwortungsvoll einhalten.

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